AGBs



Angebot
Alle Angebote und Vereinbarungen erfolgen auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten durch Bestellung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Von den in unseren Drucksachen enthaltenen Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen und Beschreibungen sind geringfügige Abweichungen zulässig, da ständig Veränderungen eintreten.

Bestellungsannahme
Wir liefern nur an Wiederverkäufer. Alle Vereinbarungen, Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Preise
Wir fakturieren in Euro (€). Den Preisen wird bei Inlandslieferungen die Mehrwertsteuer zugerechnet. Sendungen über € 500,00 Nettowarenwert werden frei Empfangsstation geliefert. Exportsendungen über € 500,00 Nettowarenwert liefern wir frei deutsche Grenze oder fob deutschem Nordseehafen. Die Preise aller Sendungen unter € 500,00 Nettowarenwert verstehen sich ab Werk Kürten und schließen Fracht, Porto, Verpackung und Wertsicherung nicht ein. Das gleiche gilt für Eilsendungen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Die Preise, insbesondere die für NE-Metallartikel, oder bei denen zum Teil NE-Metalle Verwendung finden, sind jedoch als freibleibend anzusehen. Wir behalten uns das Recht vor, bei vorkommenden Kostensteigerungen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste, bis wir die Änderung schriftlich angekündigt haben. Die bis dahin vorliegenden Bestellungen werden noch zu alten Preisen geliefert, es sei denn, die Lieferzeit übersteigt 8 Wochen.

Mindermengenzuschlag
Bei Inlandssendungen unter € 30,00 Nettowarenwert berechnen wir € 3,50 Bearbeitungsgebühr. Bei Exportsendungen bis € 100,00 Nettowarenwert berechnen wir € 15,00 und von € 100,00 bis € 250,00 Nettowarenwert € 7,50 Bearbeitungsgebühr.

Lieferzeit
Die Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten. Sie gilt als annähernd vereinbart und beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Freigabe der Lieferung seitens des Bestellers, vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung oder vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen. Die Lieferfrist verlängert sich auch innerhalb eines Lieferverzuges angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, z.B. Streik, Betriebsstörung, Verzögerung bei Unterlieferanten. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so wird der Lieferer von der Lieferverpflichtung frei, ohne daß der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann.

Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Versicherung gegen Transportschäden schließen wir auf Wunsch des Bestellers auf dessen Kosten ab. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung bzw. die Abnahme aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr rnit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Besteller auf ihn über. Abweichungen von Rechnung oder Lieferschein sind innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich an uns zu melden. Teillieferungen auf Kosten des Bestellers sind gestattet. Artikel, die bei Versand nicht vorrätig sind, behalten wir in Nota bis zur nächsten Liefermöglichkeit.

Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, hat die Zahlung 14 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder spätestens nach 30 Tagen in bar, ohne Abzug, zu erfolgen. Rechnungen mit einem Nettowarenwert unter € 30,00 sind sofort ohne Abzug fällig. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Einzugskosten trägt der Besteller. Lieferungen an uns noch unbekannte Firmen erfolgen gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme. Wünschenswert ist die Bekanntgabe einer Handels- oder Bankreferenz. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Bei Bekanntwerden von Gründen, die uns zu Zweifeln an der weiteren ordnungsgemäßen Zahlungsweise des Bestellers veranlassen, sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten, oder Vorauszahlung zu verlangen. Dies entbindet den Besteller nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrags. Die Zurückhaltung einer Zahlung wegen von uns bestrittenen Gegenansprüchen ist unstatthaft.

Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren behalten wir uns bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller zustehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, einschließlich künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung und bis zur Einlösung sämtlicher uns in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks vor, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändungs- oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller ist verpfichtet unsere Rechte als Vorbehaltsverkäufer beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt, und der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

Gewährleistung
Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Sachmängel werden kostenlos ausgebessert oder falls dies unmöglich ist, werden gleiche Ersatzstücke geliefert oder eine Gutschrift erteilt. Die Feststellung von Mängeln muß dem Lieferer unverzüglich nach Entgegennahme der Ware, oder bei verborgenen Mängeln sofort nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Bei verlangter Garantieleistung steht es uns frei, Rücksendung des beanstandeten Stückes oder unparteiische, fachmännische Prüfung zu verlangen. Für Fehler infolge Mißbrauch, Umänderungen an dem Werkzeug oder natürlichen Verschleiß haften wir nicht. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Partners. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. lst gegen uns als Hersteller eines technischen Arbeitsmittels eine bestandskräftige Untersagungsverfügung nach § 6 GSG ergangen, so kann der Besteller verlangen, daß nach Wahl des Lieferers der sicherheitstechnische Mangel behoben oder die betreffende Ware ausgetauscht oder zurückgenommen wird. Das Verlangen ist ausgeschlossen, wenn ein Monat vergangen ist, seit der Lieferer dem Besteller von der Untersagungsverfügung Kenntnis gegeben hat. Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten,
aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für grob fahrlässige Verletzungen wird auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Warenrückgabe
Die Rückgabe von Artikeln bedarf unserer Zustimmung. Rücknahme zum Verkaufspreis abzüglich 10% Bearbeitungsgebühr.

Erfüllungsort/ Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) ist der Ort unseres Firmensitzes. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG-“Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.

Allgemein